Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes anerkennt der Empfänger die nachstehenden Bedingungen an. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer.
  2. Unser Angebot erfolgt freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf / Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben basieren auf den Informationen des Eigentümers. Alle Angaben sind ohne Gewähr für die Richtigkeit der Übermittlung.
  3. An Courtage sind bei Vertragsabschluß die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträge zu zahlen. Die Courtage ist bei notariellem Vertragsabschluß verdient und fällig und sofort zahlbar.
  4. Kommt zwischen dem Empfänger und dem Eigentümer des angebotenen Objektes oder dessen Rechtsnachfolger ein anderes als das ursprünglich vorgesehene oder ein weiteres Geschäft zustande oder erwirbt der Empfänger eines der nachgewiesenen Objekte im Wege der Zwangsversteigerung, so ist die vorstehend aufgeführte Courtage ebenfalls an uns zu zahlen.
  5. Wir haben auch dann Anspruch auf eine Courtage, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objektes vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Courtage wird in diesem Fall angerechnet.
  6. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterläßt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Vertragsabschluß ursächliche Tätigkeit an.
  7. Unsere Mitteilungen und Unterlagen sind nur für den Empfänger persönlich bestimmt. Im Falle der Weitergabe haftet der Empfänger sowohl für die Käufer / Mieter- als auch für die Verkäufer / Vermietercourtage, sofern wir diese nicht von den Vertragschließenden erhalten. Die Courtage wird bei Abschluß des Vertrages fällig, der sich aus der Weitergabe ergeben soll.
  8. Wir sind uneingeschränkt berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil tätig zu werden.
  9. Die Firma S I G IMMOBILIEN, haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragsparteien.
  10. Erfüllungsort und – sofern der Empfänger Vollkaufmann ist – Gerichtsstand: Itzehoe. Auf dieses Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.